b-log

Impressum

Anschrift
b-log GmbH Beratungssozietät
Bahnhofstr. 50
D-70734 Fellbach
Tel.: +49 (0) 711/68 68 96-30
Fax: +49 (0) 711/68 68 96-59

Geschäftsform
GmbH

Steuernummer
99021/19337

HRB
720196

Vertretungsberechtigte / Geschäftsführer
Albert Hänle, Wolfgang Heinz, Ilja Hurnaus

Sehr geehrte Kunden, wir bieten Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler nach §2 Abs. 10 Kreditwesengesetzes-KWG im Auftrag, im Namen und für Rechnung der BfV Bank für Vermögen AG, Siemensstr.27, 61352 Bad Homburg v.d.H. folgende Finanzdienstleistungen an:

  • Die Anlageberatung, §1 Abs. 1a Satz 2 Nr.1 a KWG
  • Die Anlagevermittlung, §1 Abs. 1a Satz 2 Nr.1 KWG

Ihr künftiger Vertragspartner, die BfV Bank für Vermögen AG, verfügt über entsprechende Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Erbringung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen gemäß

  • §1 Abs.1 Satz 2 Nr.4 (Finanzkommissionsgeschäft),
  • Nr.10 (Emissionsgeschäft),
  • Abs.1a Satz 2 Nr.1 (Anlagevermittlung),
  • Nr.2 (Abschlussvermittlung),
  • Nr.3 (Finanzportfolioverwaltung),
  • Nr.4 KWG (Eigenhandel).

Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger, inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. (Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 0 85/98 - Haftung für Links Landgericht Hamburg)


Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO):
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines mouuml;glichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO):
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO):
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

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