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Pensionszusagen – Aus Risiken werden Chancen

Die generellen Probleme von Pensionszusagen:

  • Die steuerlich zu bildende Pensionsrückstellung ist deutlich niedriger als das Aktivvermögen, das zur Erfüllung der Verbindlichkeit notwendig wäre
  • Fehlerhafte bzw. nicht zeitgemäße Vertragsgestaltung
  • Unzureichende Ausfinanzierung der Zusagen
  • Fehlgeschlagene Insolvenzsicherung (z.B. durch R 6 a EStR steuerunschädlichen Widerrufsvorbehalt)
  • Belastung im Verkaufsfall
  • Langlebigkeitsrisiko (insbesondere bei hohen Einzelzusagen schwer einschätzbar)
  • Überschuldung durch Bilanzsprungrisiko (Tod, Berufsunfähigkeit, BilMoG)

Viele Unternehmer sind bei Kenntnis der Fakten bestrebt, sich der Risiken aus der Pensionszusage zu entledigen.

Veränderung 2010: BilMoG

Der Bundestag hat am 26. März 2009 das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) beschlossen, der Bundesrat hat diesem am 03. April 2009 zugestimmt. Ziel der Gesetzesnovelle ist eine realistischere Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, d. h. eine Annäherung der Regelungen des Handelsgesetzbuches an internationale Bilanzierungsregeln (IFRS). Pensionsverpflichtungen sind für handelsbilanzielle Zwecke zukünftig realistischer zu bewerten. Bei der Bewertung sind verschiedene Parameter zu berücksichtigen.

Die Folgen von BilMoG:

Diese neuen Bewertungsvorschriften führen zu deutlich höheren Rückstellungswerten in der Handelsbilanz (Anstiege von 40 % bis 100 % sind zu erwarten) und spiegeln in etwa den tatsächlichen Verpflichtungsumfang wider.

Eine Verschlechterung der Bilanzkennzahlen (z.B. der Eigenkapitalquote) bzw. des Unternehmensratings.

  • Kredite verteuern sich; u.U. keine Kreditvergabe von Seiten der Bank mehr möglich (Basel II)
  • Verkauf von Anteilen wird weiter erschwert
  • Erfolgsabhängige Vergütungen (Tantiemen) sinken
  • Überschuldung möglich

Zukünftig werden gegebenenfalls drei versicherungsmathematische Gutachten notwendig.

BilMoG sensibilisiert den Unternehmer für den tatsächlichen Verpflichtungsumfang seiner Pensionszusagen. Auf Grund der Auswirkungen des BilMoG auf die Pensionsrückstellungen ist eine frühzeitige Analyse der individuellen Situation zu empfehlen. Nur so ist gewährleistet, dass der Unternehmer die Möglichkeit hat, rechtzeitig (existentiell notwendige!) Maßnahmen zu ergreifen.

Unsere Dienstleistung im Bereich Pensionszusagen/BilMoG

  • Analyse bestehender Pensionszusagen
  • Berechnung von Deckungslücken bestehender Pensionszusagen
  • Berechnung des BilMoG Rückstellungswertes
  • Konkrete Lösungsansätze
  • Enthaftung des Steuerberaters durch steuer- und arbeitsrechtliches Gutachten

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